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Wie weit darf eine Ladung nach hinten hinausragen? StVO
Sind Sie sich sicher, wie weit eine Ladung nach hinten hinausragen darf? Verstehen Sie die gesetzlichen Vorschriften dazu?

Wenn es um den Transport von Gütern geht, müssen Fahrzeughalter und Fahrer bestimmte Vorschriften und Regeln beachten, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.
Eine wichtige Frage ist, wie weit eine Ladung nach hinten hinausragen darf, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen oder gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen.
In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit den geltenden Vorschriften befassen und klären, wie weit eine Ladung nach hinten hinausragen darf.
Die geltenden Vorschriften
Die zulässige Überlänge von Ladungen variiert je nach Fahrtstrecke und Art des Fahrzeugs. Grundsätzlich müssen Fahrzeughalter sicherstellen, dass ihre Ladung ordnungsgemäß gesichert ist und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Im Folgenden betrachten wir die Vorschriften für Pkw und Lkw getrennt.
Pkw-Ladungen
Für Pkw gelten folgende Regeln:
- Bei Fahrtstrecken bis zu 100 Kilometer darf die Ladung bis zu 3 Meter nach hinten hinausragen.
- Bei Fahrtstrecken über 100 Kilometer darf die Ladung bis zu 1,50 Meter nach hinten hinausragen.
Das bedeutet, dass Fahrer ihre Ladung bei kurzen Strecken etwas weiter hinausragen lassen dürfen als bei längeren Fahrten. Dennoch muss die Ladung immer ordnungsgemäß gesichert sein, um ein Verrutschen oder Herabfallen zu verhindern.
Lkw-Ladungen
Für Lkw gelten ähnliche Vorschriften:
- Bei Fahrtstrecken bis zu 100 Kilometer darf die Ladung bis zu 3 Meter nach hinten hinausragen.
- Bei Fahrtstrecken über 100 Kilometer darf die Ladung bis zu 1,50 Meter nach hinten hinausragen.
Auch für Lkw-Fahrer ist es wichtig, die Ladung ordnungsgemäß zu sichern und sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Kennzeichnungspflicht
Eine wichtige Ausnahme gilt für Ladungen, die mehr als 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinausragen. In diesem Fall ist eine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben.
Die Kennzeichnung kann durch eine hellrote Fahne mit Querstange oder ein hellrotes Schild (jeweils mit den Maßen 30 x 30 cm) erfolgen, das quer zur Fahrtrichtung angebracht wird.
Besondere Regelungen für Anhänger
Auch für Anhänger gelten spezielle Vorschriften:
- Bei Anhängern, die nicht höher als 2,5 Meter sind, dürfen keine Ladungsteile nach vorne hinausragen.
- Wenn ein Auto oder ein Anhänger hinten überstehende Ladung aufweist, ist ein Überstand von 1,5 Metern zulässig.
Fahrer müssen darauf achten, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert und gekennzeichnet ist, wenn sie über das Fahrzeug oder den Anhänger hinausragt.
Ladung seitlich überstehen
Neben der Ladung nach hinten ist auch die seitliche Überlänge von Bedeutung. Gemäß Paragraph 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt als maximale Breite eines Autos (und dessen Anhängers) 2,55 Meter. Steht die Ladung seitlich über 40 Zentimeter über die Leuchten, muss sie mit einem Licht kenntlich gemacht werden – und zwar höchstens 1,50 Meter über der Fahrbahn.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Vorschriften
Wer gegen die Vorschriften zur Überlänge von Ladungen verstößt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern gefährdet auch die Sicherheit im Straßenverkehr.
Unzureichend gesicherte oder gekennzeichnete Ladungen können zu schweren Unfällen führen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Daher ist es von größter Bedeutung, die geltenden Vorschriften genau zu beachten und seine Ladung entsprechend zu sichern.
Fazit
Wie weit eine Ladung nach hinten hinausragen darf, hängt von der Fahrtstrecke und der Art des Fahrzeugs ab. Fahrer von Pkw und Lkw müssen sicherstellen, dass ihre Ladung ordnungsgemäß gesichert und gekennzeichnet ist, wenn sie über das Fahrzeug hinausragt.
Die Vorschriften dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und sollten daher strikt eingehalten werden.
Im Zweifelsfall lohnt es sich, vor Fahrtantritt die genauen Regelungen zu überprüfen, um mögliche Bußgelder und Unfälle zu vermeiden. So kann jeder dazu beitragen, dass der Verkehr auf den Straßen sicherer wird.