Gasflaschen entsorgen – Worauf Sie achten müssen

Beim Entsorgen von Gasflaschen gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Sicherheit und umweltgerechte Entsorgung stehen dabei im Vordergrund.

Gasflaschen entsorgen - Worauf Sie achten müssen

Gasflaschen gehören zu den gefährlichen Abfällen und dürfen auf keinen Fall über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen gibt es besondere Regeln, die bei der Entsorgung von Gasflaschen zu beachten sind.

Nur leere und unbeschädigte Gasflaschen entsorgen

Sie können grundsätzlich nur leere und unbeschädigte Gasflaschen entsorgen. Das bedeutet:

  • Die Gasflasche muss vollständig entleert sein. Es darf kein Restgas mehr enthalten sein.
  • Die Gasflasche und insbesondere das Ventil dürfen keine Beschädigungen aufweisen. Die Gasflasche muss dicht sein.
  • Die Gasflasche muss mit einer Ventilkappe versehen sein.

Achten Sie unbedingt darauf, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls nimmt keine Entsorgungsstelle die Gasflasche an.

Beschädigte oder noch gefüllte Gasflaschen müssen Sie zunächst auf eigene Kosten entsorgen lassen. Wenden Sie sich hierfür an ein Entsorgungsunternehmen.

Pfandflaschen beim Händler zurückgeben

Bei Pfandflaschen handelt es sich um die typischen Flaschen mit rotem Mantel. Diese Gasflaschen werden vom Händler nur geliehen und gehören ihm. Sie müssen die Pfandflaschen deshalb nach Gebrauch immer beim Händler zurückgeben.

Dafür erhalten Sie in der Regel den gezahlten Pfandbetrag zurück, der sich je nach Größe der Gasflasche zwischen ca. 5 und 15 Euro bewegt. Achten Sie darauf, die Pfandflasche vollständig zu entleeren, bevor Sie sie zurückbringen.

Die Rückgabe von Pfandflaschen ist für Händler gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Händler, der Gasflaschen dieses Typs verkauft, ist verpflichtet, diese Pfandflaschen wieder zurückzunehmen.

Nutzungsflaschen gegen neue Flasche tauschen

Nutzungsflaschen sind die grauen Gasflaschen ohne Pfand. Sie gehen in das Eigentum des Käufers über. Da hier kein Pfand bezahlt wurde, gibt es auch keinen Pfandbetrag zurück.

Stattdessen können Sie Nutzungsflaschen bei Ihrem Händler gegen eine Leerflasche-Gebühr (zwischen 5 und 15 Euro) gegen eine neue Flasche tauschen. Dies ist die einfachste Methode, Ihrer alten grauen Gasflasche loszuwerden.

Ob Ihr Händler diesen Tausch-Service anbietet, erfahren Sie durch Nachfrage vor Ort. Es besteht keine gesetzliche Annahmepflicht für solche Flaschen.

Kostenlose Rückgabe bei Wertstoffhöfen

Wenn weder Pfand noch Tausch möglich ist, können Sie Ihre leere Gasflasche kostenlos bei einem Wertstoffhof abgeben. Hierbei sind die allgemeinen Regeln für Gasflaschen zu beachten:

  • Nur leere und unbeschädigte Gasflaschen
  • Mit Ventilkappe versehen
  • Vollständig entleert, kein Restgas

Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem örtlichen Wertstoffhof, ob Gasflaschen dort angenommen werden. Die Annahme ist nicht überall gewährleistet. Teilweise müssen Sie sich auch registrieren lassen, bevor Sie Gasflaschen abgeben können.

Achtung: Einige Wertstoffhöfe nehmen nur Gasflaschen bis 5 kg oder 11 kg an. Größere Flaschen werden eventuell abgelehnt.

Verkauf als Altmetall

Wenn alle anderen Möglichkeiten ausscheiden, können Sie Ihre Gasflasche auch als Altmetall verkaufen.

Hierfür kommen Schrotthändler, Altmetallsammler oder Schrottplätze in Frage. Sie zahlen Ihnen einen kleinen Betrag für das Metall der Gasflasche. Diese Option ist jedoch mit großem Aufwand verbunden und lohnt sich aufgrund der geringen Erlöse meist nicht.

Besondere Regeln für Einweg-Kartuschen

Einweg-Kartuschen für Camping-Gaskocher o. Ä. unterliegen besonderen Regeln:

  • Rest entleerte Gaskartuschen gehören in die Restmülltonne. Die Entsorgung über den Hausmüll ist hier ausnahmsweise erlaubt.
  • Noch gefüllte Gaskartuschen gelten als Sondermüll. Sie müssen bei einer Sondermüll-Sammelstelle abgegeben werden.

Was ist bei der Lagerung von Gasflaschen zu beachten?

Auch bei der Lagerung von Gasflaschen müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden:

  • Im Hausinneren dürfen maximal zwei Gasflaschen gelagert werden. Diese müssen sich in unterschiedlichen Räumen befinden.
  • Die Lagerung im Keller, in Garagen oder auf dem Dachboden ist generell verboten. Gasflaschen gehören in trockene, gut belüftete Räume.
  • Flaschen über 5 kg Füllgewicht müssen stehend gelagert und gegen Umfallen gesichert werden.
  • Bei der Lagerung im Freien muss für gute Belüftung gesorgt werden. Die Flaschen müssen vor Frost, Nässe und hohen Temperaturen geschützt gelagert werden.

Verstöße gegen die Lagervorschriften können zu empfindlichen Bußgeldern führen. Informieren Sie sich daher vor der Anschaffung von Gasflaschen über die korrekte Lagerung.

Verantwortung des Gasflaschen-Besitzers

Als Besitzer von Gasflaschen tragen Sie die volle Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Das umfasst:

  • die sichere Befüllung, Nutzung und Lagerung der Gasflaschen
  • die regelmäßige Wartung und Prüfung auf Dichtheit
  • die vollständige Entleerung vor der Rückgabe oder Entsorgung
  • die Abgabe nur bei offiziellen Annahmestellen

Verstöße gegen diese Sicherheitsvorschriften sind keine Kavaliersdelikte, sondern werden streng geahndet. Sie riskieren empfindliche Bußgelder.

Informieren Sie sich daher vor der Anschaffung von Gasflaschen eingehend über Ihre Pflichten. Holen Sie im Zweifel professionellen Rat ein.

Haftung bei unsachgemäßer Entsorgung

Wer seine Gasflaschen nicht ordnungsgemäß entsorgt, handelt grob fahrlässig und setzt seine Mitmenschen erheblichen Gefahren aus. Zum Beispiel:

  • Explosionsgefahr durch undichte oder falsch entsorgte Gasflaschen
  • Gesundheitsgefahren durch giftige Gase, die austreten können
  • Umweltschäden durch Gase und Chemikalien

Für die unsachgemäße Entsorgung haften Sie nach dem Verursacherprinzip in vollem Umfang:

  • Sie tragen die Kosten der Gefahrenabwehr und eventueller Bergung der Gasflaschen.
  • Sie haften zivil- und strafrechtlich für alle Schäden, die durch Ihr Fehlverhalten entstanden sind.
  • Sie riskieren eine Anzeige und empfindliche Geldstrafe wegen eines Umweltdelikts.

Gehen Sie beim Entsorgen von Gasflaschen daher besonders umsichtig und gewissenhaft vor. Holen Sie im Zweifel fachkundigen Rat ein, um Risiken und eine persönliche Haftung zu vermeiden.

Zusammenfassung: Gasflaschen entsorgen in 4 Schritten

  1. Gasflasche vollständig entleeren und auf Dichtheit überprüfen
  2. Bei Pfandflaschen: beim Händler gegen Pfand zurückgeben
  3. Bei Nutzungsflaschen: beim Händler gegen Gebühr tauschen
  4. Ansonsten: kostenlose Abgabe beim Wertstoffhof

Beachten Sie zusätzlich die besonderen Regeln für Gaskartuschen und Einweg-Behälter.

Eine fachgerechte Entsorgung von Gasflaschen ist wichtig, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Informieren Sie sich daher vor der Anschaffung und Nutzung über die rechtlichen Vorschriften.