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Wie viele Nebenjobs/Minijobs darf man haben? Die Regeln
Wie viele Nebenjobs sind in Deutschland erlaubt? Gibt es Beschränkungen für die Anzahl der Nebenbeschäftigungen? Wir klären auf!

In Deutschland üben viele Menschen neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich Nebenjobs aus, entweder um ihr Einkommen aufzubessern oder ihren Leidenschaften nachzugehen.
Eine häufig gestellte Frage lautet: Wie viele Nebenjobs darf man haben? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Bestimmungen und steuerlichen Auswirkungen von mehreren Nebenjobs.
Regelungen für Minijobs
Minijobs erfreuen sich großer Beliebtheit als Nebenbeschäftigungen, da sie bestimmte steuerliche Vorteile bieten. Gemäß den geltenden Bestimmungen in Deutschland ist es erlaubt, zwei oder mehr Minijobs gleichzeitig auszuüben, solange der Gesamtverdienst monatlich 520 EUR nicht übersteigt. Diese Verdiensthöchstgrenze entspricht einem Jahresverdienst von 6.240 EUR.
Es ist zu beachten, dass diese Regelung für Minijobs ohne eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt. Personen, die als Minijobber tätig sind und deren Verdienst monatlich maximal 520 EUR beträgt, sind von Abgaben für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit.
Durch einen entsprechenden Antrag kann man sich auch von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung befreien lassen, sodass das gesamte Einkommen netto auf dem Konto landet.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Minijob weniger als 520 EUR einbringt, abhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden.
Steuerliche Auswirkungen von mehreren Nebenjobs
Wenn jemand neben einer Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausübt, gelten spezielle steuerliche Regelungen. Der erste Minijob bis zur Grenze von 520 EUR bleibt versicherungs- und steuerfrei.
Jeder weitere Minijob neben der Hauptbeschäftigung wird zu einer weiteren steuer- und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das bedeutet, dass neben der Lohnsteuer auch reguläre Beiträge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abgeführt werden müssen.
Die Höhe der Abzüge bei zwei Minijobs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Verdienst in jedem einzelnen Job und den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers.
Um die genauen Auswirkungen auf die individuelle finanzielle Situation zu verstehen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder die Minijob-Zentrale zu konsultieren.
Steuerklassen und Verdienstgrenzen
Die Anzahl der Jobs, die ein Arbeitnehmer hat, beeinflusst auch die Steuerklassen. Bei zwei Jobs erhält der erste Job die entsprechende Steuerklasse je nach Familienstand, während der zweite Job automatisch in die Steuerklasse VI (6) fällt, wenn das monatliche Einkommen über 520 EUR liegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Minijob mit einem monatlichen Verdienst von weniger als 520 EUR von der Pauschalbesteuerung befreit ist und keine Steuerklasse erfordert. Die genaue Einstufung in eine Steuerklasse hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Höhe des Einkommens und der persönlichen Umstände des Arbeitnehmers.
Schlusswort
In Deutschland ist es erlaubt, zwei oder mehr Minijobs gleichzeitig auszuüben, solange der Gesamtverdienst monatlich 520 EUR nicht überschreitet. Es ist jedoch wichtig, sich über die steuerlichen Auswirkungen im Falle mehrerer Nebenjobs bewusst zu sein.
Um mögliche Probleme mit den Behörden zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich über die genauen rechtlichen Bestimmungen und steuerlichen Konsequenzen zu informieren.
Es ist außerdem ratsam, professionelle Beratung von einem Steuerberater oder der Minijob-Zentrale in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass man die individuellen finanziellen Auswirkungen von mehreren Nebenjobs richtig versteht und entsprechend handelt.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Die genauen rechtlichen Bestimmungen und steuerlichen Auswirkungen können sich ändern. Es ist immer ratsam, bei spezifischen Fragen und Informationen einen Experten zu konsultieren.